Obstbaumpflanzaktion
des Landschaftspflegeverbandes Rheingau-Taunus e.V. (LPV)
in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Heidenrod
Der Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e.V. (LPV) führte in diesem Herbst gemeinsam mit der Gemeinde Heidenrod eine Obstbaumpflanzaktion in Zorn durch.
Gemeinsames Ziel der Gemeinde Heidenrod und des LPV ist es, die landschaftlich reizvollen und ökologisch wertvollen Streuobstwiesen zu bewahren. Als prägende Elemente unserer Kulturlandschaft sind sie zu jeder Jahreszeit für das Auge des Betrachters von hohem ästhetischem Wert. Sie strukturieren die Landschaft und bieten außerdem eine Lebensstätte für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Damit erfüllen sie alle Aufgaben eines Lebensraumes, der unbedingt erhaltenswert ist.
Gepflanzt wurden Obst-Hochstämme robuster, Standort geeigneter Sorten, die ihren Eigentümern über viele Jahrzehnte hinweg schmackhaftes Obst liefern können. Denn die Aussicht auf einheimisches selbst produziertes und gesundes Obst war ganz sicher eine entscheidende Motivation für die Pflanzung.
Der LPV hat einen Förderantrag bei der bewilligenden Fachbehörde, der Unteren Naturschutz-behörde des Kreises, eingereicht, damit sowohl die Obstbäume wie auch Pfähle, die dazugehörige Anbindung und Wildverbiss- sowie Wühlmausschutz zu 100 % finanziert werden können. Bereitgestellt werden die dafür notwendigen Gelder aus Mitteln der naturschutzrechtlich erhobenen Ausgleichsabgabe, die in der Gemeinde Heidenrod im Zuge von Baummaßnahmen als Ausgleich für den damit verbundenen Naturverbrauch angefallen sind. Mit Zustimmung der Gemeinde Heidenrod können diese Mittel für die diesjährige Obstbaumpflanzaktion eingesetzt werden.
Von der Zorner Bevölkerung wurde die Pflanzaktion überaus gut angenommen, was durch die Bereitstellung privater Pflanzgrundstücke belegt wird.
Besonderer Dank gilt unserem Betreuer, Herrn Josef Frisch, für die ehrenamtlich geleistete zeitaufwändige und zuverlässige Unterstützung bei der Realisierung der Pflanzaktion.
Herbert Dick
Quelle: Heidenroder Nachrichten vom 25.12.2003